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Swissunihockey hat heute die Umsetzungsmassnahmen bezüglich der seit Montag, 20. Dezember 2021 geltenden, verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bekannt gegeben. Neu gilt für Indoor Sport (Wettkampf und Training) die Regel 2G mit Maskenpflicht: Nur noch Geimpfte oder Genesene können Unihockey spielen und sie müssen zudem eine Maske tragen. Auf eine Maske kann nur verzichtet werden, wenn zusätzlich ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden kann (2G+). Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Dies hat Swissunihockey bewogen,  in zahlreichen Breitensport-Ligen den Meisterschaftsbetrieb vorab bis zum 24 Januar zu unterbrechen, betroffen davon sind beim SVWE die 1.Liga- und 3. Liga Kleinfeldteams.  Die grosse Mehrheit der SVWE-Teams kann also weiterhin trainieren und auch Meisterschaftsspiele bestreiten. Möglich machen dies:

Ausnahmen für unter 16-Jährige und den Leistungssport

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gibt es nach wie vor keine Einschränkungen.

Von den neuen Bestimmungen ausgenommen ist ausserdem der Leistungssport. Als Leistungssport gelten Ligen mit semiprofessionellem Spielbetrieb, nationale Nachwuchsligen sowie alle Spieler*innen, die einem nationalen Kader angehören oder eine Swiss Olympic Card besitzen:

Semiprofessionelle Ligen: Nationalliga A und B Frauen und Männer
Nationale Nachwuchsligen: U14/U17A und U21A Junior*innen, sowie U16A und U18A Junioren
Junior*innen jünger als 16 Jahre: Junior*innen F bis B, U14/U17B, U16B und U16C

Für sie alle gilt die 3G-Regel im Training und an den Spielen, für die Zuschauer/Helfer an den Spielten gilt 2G und Maske

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